Barrierefreiheit im Web: Jetzt Pflicht
Was die neue Regelung für deine Tourismuswebsite bedeutet
Der 28. Juni 2025 rückt näher – bist du bereit?
Mit diesem Datum tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. In Österreich wird er durch das Barrierefreiheitsgesetz umgesetzt. Betroffen sind alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten, also vermutlich auch deines.
Das Ziel: mehr soziale Inklusion und echte Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen. Und ganz ehrlich: Davon profitieren nicht nur diese, sondern auch ältere Menschen und viele andere Nutzergruppen, die auf eine benutzerfreundliche Website angewiesen sind.
Bin ich betroffen?
Vielleicht fragst du dich: „Gilt das auch für mich?" – Die kurze Antwort: Ja, wahrscheinlich schon.
Nur Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Für alle anderen gilt: Barrierefreiheit ist Pflicht.
Falls die Umsetzung für dein Unternehmen unverhältnismäßig teuer oder aufwändig wäre, kannst du eine Ausnahmeprüfung beantragen, die alle 5 Jahre erneuert werden muss. Für bestehende Produkte gibt es außerdem einen Übergangszeitraum von 5 Jahren, nicht jedoch für Websites und Webshops.
Muss meine Website barrierefrei sein?
Kurzgesagt: Ja.
Aber lass uns nicht nur über Gesetze sprechen. Es geht auch um Haltung: Warum sollten wir Menschen ausschließen, nur weil ihre Bedürfnisse anders sind? Barrierefreiheit schafft echten Mehrwert, für alle.
Ein paar Zahlen, die zum Nachdenken anregen:
2023 lebten rund 101 Millionen Menschen in der EU mit einer Form von Behinderung – das sind 27 % der Bevölkerung. Ältere Menschen noch gar nicht mitgezählt.
Eine barrierefreie Website bedeutet:
- Bessere Usability
- Höhere Reichweite
- Positiveres Image
- Zukunftssicherheit – etwa bei der Integration von KI, VR, AR oder Spracherkennung
Wie setze ich den EAA auf meiner Website um?
Konkret brauchst du eine Seite mit dem Titel „Erklärung zur Barrierefreiheit", idealerweise im Footer verlinkt. Textvorlagen findest du z. B. bei öffentlichen Institutionen oder der WKO.
Der EAA orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, die bis zum Standard AA erfüllt sein müssen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Farben & Kontraste: Texte brauchen ausreichend Kontrast. Infos dürfen nicht nur über Farben vermittelt werden.
- Textgröße & Anpassbarkeit: Nutzer:innen müssen Texte problemlos vergrößern können.
- Tastaturbedienbarkeit: Die gesamte Website sollte ohne Maus nutzbar sein.
- Multimedia-Inhalte: Untertitel, Transkripte oder Audiodeskriptionen bereitstellen.
- Formulare: Müssen mit assistiven Technologien zugänglich sein.
- Konsistente Navigation: Einheitliche Menüführung erleichtert die Orientierung.
- Bewegung & Animationen: Keine übermäßige Bewegung, keine blinkenden Inhalte (mehr als 3x/Sekunde).
- Screenreader-Kompatibilität: Saubere Struktur mit h-Tags, beschreibende Bild-Alternativtexte.
- Fehlermeldungen: Fehler über mehrere Sinneskanäle kommunizieren – Text, Icon, Farbe, ggf. Ton.
- Skalierbarkeit: Die Seite muss auf allen Geräten funktionieren, vom Smartphone bis zum großen Bildschirm.
Wer ist zuständig?
Ganz einfach: Alle.
Barrierefreiheit beginnt beim Design, geht über die Programmierung bis zur laufenden Content-Pflege. Jede:r im Webprojekt-Team trägt Verantwortung.
Wenn du ohnehin über einen Relaunch oder ein Redesign nachdenkst, ist jetzt der richtige Moment. So kannst du Inhalte neu strukturieren und gleichzeitig gesetzeskonform aufstellen.
Fazit
Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have – es ist ein Must-have. Rechtlich, gesellschaftlich und wirtschaftlich. Ein paar gezielte Maßnahmen machen bereits einen großen Unterschied für deine Gäste und deinen Betrieb.
Du willst wissen, ob deine Seite schon EAA-konform ist? Wir schauen's uns gemeinsam an.
Passende Leistungen
FAQ's
Bei Verstößen drohen Beschwerden über die zuständige Schlichtungsstelle sowie mögliche behördliche Verfahren. Wir empfehlen, nicht auf Kontrollen zu warten, sondern jetzt aktiv zu werden.
Das hängt vom aktuellen Stand ab. Kleine Anpassungen wie Kontraste, Alt-Texte und Tastatursteuerung lassen sich oft schnell umsetzen. Für einen vollständigen WCAG 2.2 AA-Check und die Umsetzung planen wir gemeinsam einen realistischen Zeitrahmen.
Das kommt auf den Ausgangszustand an. Bei einem Relaunch ist es sinnvoll, Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen – das ist günstiger als nachträgliche Korrekturen. Wir beraten dich ehrlich, was bei dir wirklich nötig ist.
Ja – der EAA betrifft grundsätzlich alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die du Kunden anbietest. Wir schauen uns das gemeinsam an und prüfen, wo Handlungsbedarf besteht.