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Ist deine Website Barrierefrei?

Dominik Khüny · Juni 2025

 

Der 28. Juni 2025 rückt näher – bist du bereit?

Mit diesem Datum tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. In Österreich wird das Ganze durch das Barrierefreiheitsgesetz umgesetzt. Betroffen sind alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten – also vermutlich auch deines.

Das Ziel? Mehr soziale Inklusion und echte Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen. Und ganz ehrlich: Davon profitieren nicht nur diese, sondern auch ältere Menschen und viele andere Nutzergruppen, die auf eine benutzerfreundliche Website angewiesen sind.

Barrierefreiheit Icon

Bild teilweise KI generiert

Bin ich betroffen?

Vielleicht fragst du dich: „Gilt das auch für mich?“ – Die kurze Antwort: Ja, wahrscheinlich schon.

Nur Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Für alle anderen gilt: Barrierefreiheit ist Pflicht.

Falls die Umsetzung für dein Unternehmen unverhältnismäßig teuer oder aufwändig wäre, kannst du eine Ausnahmeprüfung beantragen, die alle 5 Jahre erneuert werden muss. Für bestehende Produkte gibt es außerdem einen Übergangszeitraum von 5 Jahrennicht jedoch für Websites und Webshops!

 

Muss meine Website barrierefrei sein?

Kurzgesagt: Ja.

Aber lass uns nicht nur über Gesetze sprechen. Es geht auch um Haltung: Warum sollten wir Menschen ausschließen, nur weil ihre Bedürfnisse anders sind? Barrierefreiheit schafft einen echten Mehrwert – für alle.

Hier ein paar Zahlen, die zum Nachdenken anregen:

2023 lebten rund 101 Millionen Menschen in der EU mit einer Form von Behinderung – das sind 27 % der Bevölkerung!
Und hier sind ältere Menschen noch gar nicht mitgezählt.

Eine barrierefreie Website bedeutet:

  • Bessere Usability

  • Höhere Reichweite

  • Positiveres Image

  • Zukunftssicherheit (z.B. bei der Integration von KI, VR, AR oder Spracherkennung)

 

Wie setze ich den EAA auf meiner Website um?

Ganz konkret solltest du eine Seite mit dem Titel „Erklärung zur Barrierefreiheit“ einrichten – idealerweise im Footer verlinkt. Textvorlagen dafür findest du z. B. bei öffentlichen Institutionen oder bei der WKO.

Wichtig: Die EAA orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, die bis zum Standard AA erfüllt sein müssen.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Farben & Kontraste: Texte brauchen ausreichend Kontrast. Infos sollten nicht nur über Farben vermittelt werden.

  • Textgröße & Anpassbarkeit: Nutzer:innen müssen Texte problemlos vergrößern können.

  • Tastaturbedienbarkeit: Die komplette Website sollte ohne Maus benutzbar sein.

  • Multimedia-Inhalte: Untertitel, Transkripte oder Audiodeskriptionen bereithalten.

  • Formulare: Müssen mit assistiven Technologien zugänglich sein.

  • Konsistente Navigation: Einheitliche Menüführung erleichtert die Orientierung.

  • Bewegung & Animationen: Auf übermäßige Bewegung verzichten. Keine blinkenden Inhalte (>3x/Sekunde).

  • Screenreader-Kompatibilität: Saubere Struktur mit h-Tags, beschreibende Bild-Alternativtexte.

  • Fehlermeldungen: Fehler sollten über mehrere Sinneskanäle kommuniziert werden (Text, Icon, Farbe, ggf. Ton).

  • Skalierbarkeit: Die Seite muss auf allen Geräten funktionieren – vom Smartphone bis zum großen Bildschirm.

 

Wer ist zuständig?

Die kurze Antwort: Alle.

Barrierefreiheit beginnt beim Design, geht über die Programmierung bis zur laufenden Content-Pflege. Jede:r im Webprojekt-Team trägt Verantwortung.

Wenn du ohnehin über einen Relaunch oder ein Redesign nachdenkst, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt. So kannst du nicht nur die Inhalte neu strukturieren, sondern auch gesetzeskonform und zukunftsfähig aufstellen.

 

Fazit

Barrierefreiheit ist kein „Nice to have“, sondern ein Must-have – rechtlich, gesellschaftlich und wirtschaftlich.

Jetzt ist der Moment, gemeinsam Inklusion zu fördern und Chancengleichheit zu leben.
Ein paar gezielte Maßnahmen machen bereits einen riesigen Unterschied – für deine User und dein Unternehmen.

👉 Lass dich jetzt beraten und mache deine Website fit für die Zukunft!

 

Neugierig, ob deine Seite schon "EAA Konform" ist?
Dann lass uns einen Blick drauf werfen. Unverbindlich. Klar. Zukunftsorientiert. 

 

Kontakt

 

 

Quellen:

WKO - Barrierefreiheitsgesetz E-Commerce

WKO - Informationen Barrierefreiheitsgesetz PDF